Am späten Abend des 15. August 2021 wurde die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern und Abt. Stadtmitte zu einem ausgelösten Heimrauchmelder in die Reuderner Straße alarmiert. Von außen war kein Rauch oder Feuerschein zu erkennen, weshalb wir uns einen Zugang zum Wohnhaus zur weiteren Erkundung schaffen mussten. Hierbei konnte kein Auslösegrund erkundet werden, weshalb die Rettungskräfte die Einsatzstelle ohne weitere Tätigkeit verlassen konnten.
Am frühen Morgen des 07. August 2021 wurde die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Stadtmitte und Abt. Reudern zu einem ausgelösten Heimrauchmelder alarmiert. Ein Passant hatte den piepsenden Heimrauchmelder festgestellt und die Integrierte Leitstelle Esslingen über den europaweiten Notruf 112 informiert. Nach ausgiebiger Erkundung des Gebäudes konnte festgestellt werden, dass die Heimrauchmelder durch angebranntes Essen ausgelöst wurden und ein Einsatz der Feuerwehr nicht notwendig war. Das Gebäude wurde natürlich belüftet und die Einsatzstelle wieder verlassen
Im Einsatz: LF 8/6, TSF-W, SW 2000, Löschzug Abt. Stadtmitte
20 Jahre „Rauchmelder retten Leben“ – Bilanz einer Erfolgsgeschichte zum Rauchmeldertag am 13. November
Initiative appelliert an Eigentümer, die Rauchmelderpflicht umzusetzen – Studien belegen: Rauchmelder retten Leben, aber nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ist ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet.
Anlässlich des Rauchmeldertags am Freitag, den 13. November, weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ auf die Erfolge ihrer 20jährigen Informationskampagne hin: Die Aufklärungsarbeit gemeinsam mit vielen Partnern und die zum Jahresende nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass die meisten Menschen in Deutschland durch Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch besser geschützt sind. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft.
Nur Sachsen mit Nachholbedarf
Erfreut über die gute Ausstattung zeigt sich auch Albrecht Broemme, der vor 20 Jahren als damaliger Berliner Landesbranddirektor die Kampagne aus der Taufe hob: „Dank der langjährigen Aufklärungsarbeit sind Rauchmelder als Lebensretter zum Glück im öffentlichen Bewusstsein angekommen, auch in der Politik. Daher sind in allen Ländern heute Rauchmelder für private Wohnungen Pflicht. Nur in Sachsen gilt dies bislang lediglich für Neu- und Umbauten.
Der tragische, bundesweit bekannt gewordene Fall aus Grimma in Sachsen, bei dem Anfang des Jahres eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder bei einem Brand ums Leben gekommen sind, wird das hoffentlich bald verändern.“
Feuerwehrverband unterstützt Kampagne
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) ist eine tragende Säule von „Rauchmelder retten Leben“. Hermann Schreck, Beiratsvorsitzender der Initiative und Ständiger Vertreter des DFV-Präsidenten, meint: „Heute gibt es keine freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr mehr, die nicht den Nutzen der Rauchmelder anerkennt und den Brandschutz mit den lebensrettenden Geräten unterstützt. Das war zu Beginn der Aktion „Rauchmelder retten Leben“ anders und hat sich im Laufe der Jahre wesentlich verändert. Grund dafür ist sicher, dass die Rauchmelder in den Haushalten für eine kontinuierlich sinkende Anzahl der Brandverletzten und Brandtoten sorgen.“
Studien belegen: Rauchmelder retten Leben
Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ erklärt: „In Deutschland retten Rauchmelder pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab unsere Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020.“ Auch die im März dieses Jahres veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden.
Hälfte der Eigenheime nicht ausreichend gesichert
Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb): „Es ist erschreckend, dass trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.“ Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie.
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.
Die 5 größten Irrtümer:
1. Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
2. Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräumeaußer der Küche.
3. Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
4. Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nichtwach.
5. Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
In der Nacht des 29. Novembers 2018 wurde die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Stadtmitte und Abt. Reudern in das Schwesternwohnheim der Medius Klinik Nürtingen alarmiert. Dort wurde im 05. Stock ein ausgelöster Heimrauchmelder festgestellt. Von außen wurde die Wohnung durch die Drehleiter erkundet. Bei der Erkundung wurde angebranntes Essen auf dem Herd festgestellt. Die Türe wurde von den Feuerwehrkräften mit Spezialwerkzeug geöffnet und eine Person aus der betroffenen Wohnung gerettet. Diese wurde durch den Rettungsdienst versorgt. Abschließend wurde die Wohnung belüftet.
Im Einsatz: LF 8/6, TSF-W, Löschzug Abt. Stadtmitte
Am Freitag, den 13. Oktober ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Anlässlich des Aktionstages weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ alle Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installation gehört dazu auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder. Das gilt für das Eigenheim und selbstgenutzte Eigentumswohnungen wie für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. (Diese mietrechtliche Pflicht gilt laut Initiative „Rauchmelder retten Leben“ bundesweit. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen anderslautende Regelungen in einzelnen Landesbauordnungen zur Zuständigkeit von Mietern für die Wartung von Rauchmeldern.) Rauchmelder retten Leben
Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichend über die geltende Rauchmelderpflicht informiert sind. Vielen ist einfach nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwortlich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen. Dabei geht es im Ernstfall um Leben und Tod. Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde. Rauchmelder reagieren sofort auf entstehenden Brandrauch und retten durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig Menschenleben. Dafür müssen sie allerdings einwandfrei funktionieren.
Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Sie helfen, Verbraucher gezielt aufzuklären und verhindern Falschalarme und somit Fehlfahrten der Feuerwehr. Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelder beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltruhe zu unterscheiden. So können sie sicher feststellen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt.
Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-pruefen
Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. April und 13. Juli statt.